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Kosten und Abrechnung

Ich bin bestrebt beim Patienten ein optimales Behandlungsergebnis zu erzielen, und möchte das sie als gesunder Mensch meine Praxis verlassen. Service und Qualität stehen dabei an erster Stelle. Im Durchschnitt sind etwa drei bis fünf Termine in verschiedenen Zeitabständen sinnvoll.
Generell gilt: Je schwerwiegender und chronischer das Problem desto mehr Behandlungen sind erforderlich.

Kosten bei privat Versicherten

Bei Privat-, Zusatzversicherten, betrieblich Krankenversicherten  oder Beihilfeberechtigten stelle ich eine Rechnung (Liquidation) nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungen. Als Grundlage wird mein Standardtarif verwendet, den sie natürlich vorab anfordern können. Je nach Absprache kann die Behandlung auch osteopathische Leistungen oder Akupunktur enthalten.

Kosten bei gesetzlich Versicherten

Nur wenige gesetzliche Versicherungen erstatten chiropraktische Leistungen. Sie benötigen lediglich ein ärztliches Rezept, bevor die Therapie beginnen kann.

Für die chiropraktische Erstanamnese werden 80 Euro berechnet. Chiropraktische Folgetermine kosten 60 Euro.

Chiropraktische Behandlungen enthalten keine Akupressur, Massage/Osteopathie oder fasziellen Techniken. Damit Ihr Nervensystem nicht überfordert wird, ist die chiropraktische Justierung ist in vielen Fällen genau das Richtige. Osteopathische Leistungen  können je nach Fall und Absprache zusätzlich in Anspruch (GebüH) genommen werden.

 Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn sie nur eine chiropraktische Behandlung wünschen.