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Kosten und Abrechnung

Mein Ziel ist es, für Sie ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erzielen – sodass Justierungen idealerweise nur noch monatlich oder vierteljährlich erforderlich sind. Qualität und individueller Service stehen dabei stets im Mittelpunkt.

Zur Stabilisierung des Körpers haben sich acht bis zwölf Behandlungstermine im wöchentlichen  Rhythmus bewährt. Regelmäßige Justierungen fördern langfristig Ihre Gesundheit und tragen zur Prävention bei.

Hinweis: Je komplexer oder chronischer eine Beschwerde ist, desto mehr Behandlungen sind in der Regel notwendig.


Kosten für Privatversicherte

Für Privatversicherte, Zusatzversicherte, betrieblich Versicherte oder Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Höhe des Honorars richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Grundlage ist mein Standardtarif, den Sie selbstverständlich vorab einsehen können.

Nach individueller Absprache kann die Behandlung auch osteopathische Leistungen oder Akupunktur umfassen.


Kosten für gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten chiropraktische Leistungen in der Regel nicht oder nur in Ausnahmefällen. Für die Behandlung ist ein ärztliches Rezept erforderlich.

  • Chiropraktisch-neurologische Erstanamnese: 120 Euro

  • Chiropraktischer Folgetermin: 60 Euro

Bitte beachten Sie: Die chiropraktische Behandlung umfasst keine Akupressur, Massage, osteopathische Techniken oder fasziale Anwendungen. Um Ihr Nervensystem nicht zu überfordern, ist eine gezielte chiropraktische Justierung in vielen Fällen die geeignete Maßnahme.

Zusätzliche osteopathische Leistungen können – abhängig vom individuellen Befund und nach Absprache – ergänzend durchgeführt und gemäß GebüH abgerechnet werden.


Wichtig: Bitte teilen Sie mir vorab mit, wenn Sie ausschließlich eine chiropraktische Behandlung wünschen.